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Viele grüne Hanfblätter sind zu sehen. Die Cannabisgesetze haben eine lange Geschichte hinter sich.

Die heutigen Cannabisgesetze – der Weg dorthin

Vom internationalen Opiumabkommen 1925 über das Totalverbot bis zum Konsumcannabisgesetz 2024: Die Geschichte der Cannabisgesetze in Deutschland und der aktuelle Stand bei Anbauvereinigungen und Medizinalcannabis.

Von Aktualisiert 6 Min. Lesezeit

Keyfacts zu Cannabisgesetze in Deutschland

  • Cannabis wird seit über 6000 Jahren als Rohstoff und Arznei genutzt, war in Deutschland aber von 1972 bis 2017 vollständig verboten.
  • Grundlage des internationalen Cannabisverbots war das Genfer Opiumabkommen von 1925.
  • Seit 2017 dürfen schwer erkrankte Patientinnen und Patienten Cannabis auf Rezept aus der Apotheke beziehen.
  • Seit dem 1. April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) den privaten Besitz, den Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Vereinigungen.
  • Bundesweit gibt es mittlerweile mehr als 400 genehmigte Cannabis-Anbauvereinigungen. (1)
  • Das Bundeskabinett hat im Oktober 2025 eine Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen, die Telemedizin einschränkt und den Versandhandel verbietet. (2)

Einleitung

Cannabis begleitet die Menschheit seit über 6000 Jahren als Rohstoff, Arznei und Genussmittel. Trotz dieser langen Geschichte war die Pflanze in Deutschland fast fünf Jahrzehnte lang vollständig verboten, bis 2017 zumindest der medizinische Einsatz wieder erlaubt wurde.

Mit dem Konsumcannabisgesetz folgte 2024 ein weiterer Einschnitt: Erwachsene dürfen seitdem begrenzte Mengen Cannabis besitzen und sich in Anbauvereinigungen zusammenschließen. Deutschland gilt damit als eines der Länder, die beim Umgang mit Cannabis in Europa vorangehen.

Wie es zu dieser Entwicklung kam, welche Hürden auf dem Weg lagen und was sich seit der Teillegalisierung 2024 weiter verändert hat, zeigt dieser Überblick über die Geschichte der Cannabisgesetze in Deutschland, von den internationalen Wurzeln des Verbots bis zu den jüngsten Reformen der vergangenen zwei Jahre.

Die heutigen Cannabisgesetze haben eine lange Vorgeschichte

Bevor Cannabis zum politischen Streitthema wurde, war die Pflanze über Jahrtausende ein selbstverständlicher Teil menschlicher Kultur.

Erst im Jahr 1972 wurde Cannabis in Deutschland vollständig als illegale Droge eingestuft und verboten, auch für medizinische Zwecke. Diese Entscheidung wirkt bis heute nach, denn sie prägte über Jahrzehnte die Vorstellung, Cannabis sei ausschließlich eine gefährliche Rauschdroge ohne medizinischen Nutzen.

Das Opiumabkommen von 1925

Der Ursprung der heutigen Cannabisgesetze liegt in einem internationalen Abkommen, nicht in einer nationalen Entscheidung. Im Jahr 1925 erklärte die Opiumkonferenz in Genf Cannabis erstmals völkerrechtlich zur illegalen Droge. Ziel der Konferenz war es, den internationalen Handel mit Rauschmitteln einheitlich zu regulieren.

Deutschland verpflichtete sich damals, den Umgang mit Cannabis ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke zu beschränken. Diese internationale Vorgabe bildete über Jahrzehnte die Grundlage der deutschen Drogenpolitik und erklärt, warum das Cannabisverbot lange als alternativlos galt.

Das heutige Verfahren hat einen komplizierten Vorgänger

Bevor Cannabis 2017 offiziell als Medizin zugelassen wurde, mussten Patientinnen und Patienten einen aufwendigen Sonderweg gehen. Eine Verfassungsbeschwerde der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin aus dem Jahr 1999 ebnete diesem Sonderweg den Weg: Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2000, dass schwer kranke Patientinnen und Patienten bei der Bundesopiumstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragen können.

In der Praxis war das Verfahren jedoch alles andere als einfach.

  • Über 100 Patientinnen und Patienten nutzten in den Folgejahren diese Ausnahmeregelung.
  • Jeder Antrag erforderte ein ausführliches ärztliches Gutachten.
  • Die Kosten für Gutachten und Cannabis trugen die Betroffenen in der Regel selbst.
  • Allein zwischen Januar 2011 und Juni 2016 gingen bei der Bundesopiumstelle etwa 1190 Anträge ein.

Diese Zahlen zeigen, wie groß der tatsächliche Bedarf an medizinischem Cannabis schon vor der eigentlichen Legalisierung war, und wie sehr das bürokratische Ausnahmeverfahren an seine Grenzen stieß.

Cannabis Marke Eigenbau

Angesichts der hohen Kosten und der langen Wartezeiten versuchten einige Patientinnen und Patienten, das Problem selbst in die Hand zu nehmen. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 22. Juli 2014 in mehreren Fällen zugunsten von Patientinnen und Patienten, die vor Gericht den Eigenanbau von Cannabis für den medizinischen Eigenbedarf erstritten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) lehnte den Eigenanbau als generelle Lösung jedoch ab. Als Gründe nannte die Behörde vor allem fehlende Qualitätsgarantien: Ohne kontrollierten Anbau ließen sich weder der THC- noch der CBD-Gehalt zuverlässig bestimmen, zudem bestehe die Gefahr von Pestizidrückständen und einer erhöhten Aufnahme von Schwermetallen aus dem Boden.

Cannabis findet den Weg zurück in unsere Apotheken

Der öffentliche und juristische Druck zeigte schließlich Wirkung. Die Bundesregierung kündigte ein umfassendes Gesetz an, das Patientinnen und Patienten den Zugang zu kontrolliertem medizinischem Cannabis erleichtern sollte. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 28. Juni 2016 in den Bundestag eingebracht und trat 2017 in Kraft.

Seitdem können Ärztinnen und Ärzte Cannabis als Rezeptur- oder Fertigarzneimittel verschreiben, das über Apotheken bezogen wird. Die Demecan GmbH erhielt als eines der ersten Unternehmen eine Anbauerlaubnis für medizinisches Cannabis in Deutschland; 2024 kam mit „Demecan One concentrate 850“ ein eigenes Fertigarzneimittel des Unternehmens auf den Markt.

April 2024: Patienten und Konsumenten werden gleichgestellt

Mit dem 1. April 2024 folgte der bislang größte Einschnitt in der deutschen Cannabispolitik. Mit dem Konsumcannabisgesetz wurde der Besitz kleiner Mengen Cannabis für Erwachsene entkriminalisiert, private Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und der gemeinschaftliche Anbau über sogenannte Anbauvereinigungen, auch Cannabis Social Clubs genannt, möglich gemacht.

Aus Sicht vieler Patientinnen und Patienten hat diese Teillegalisierung jedoch einen Haken: Sie werden seitdem in wichtigen Punkten wie den Konsumverbotszonen rechtlich genauso behandelt wie Freizeitkonsumentinnen und -konsumenten, obwohl sie Cannabis aus medizinischer Notwendigkeit und nicht zum Vergnügen einnehmen.

Kritikerinnen und Kritiker sehen darin eine Verschlechterung gegenüber der vorherigen Rechtslage und fordern seit der Einführung des KCanG Nachbesserungen, die medizinische von privater Nutzung klarer trennen.

Cannabisgesetze nach 2024: Der aktuelle Stand

Auch nach der Teillegalisierung ist die Entwicklung der Cannabisgesetze in Deutschland nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Seit April 2024 hat sich sowohl bei den Anbauvereinigungen als auch beim medizinischen Cannabis einiges getan.

Anbauvereinigungen etablieren sich langsam, aber stetig

Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten des KCanG hat sich die Zahl der Anbauvereinigungen deutlich erhöht, wenn auch regional sehr unterschiedlich verteilt.

  • Bundesweit sind mittlerweile mehr als 400 Anbauvereinigungen genehmigt, bei insgesamt 864 gestellten Anträgen. (1)
  • Niedersachsen führt mit rund 85 Clubs und der höchsten Vereinsdichte je Einwohner, gefolgt von Hamburg und Brandenburg.
  • Nordrhein-Westfalen verzeichnet mit 118 genehmigten Clubs die höchste absolute Zahl an Anbauvereinigungen.
  • Bayern bildet mit nur neun genehmigten Clubs bundesweit das Schlusslicht.

Die ungleiche Verteilung zeigt, dass die Umsetzung des KCanG stark von der Genehmigungspraxis der jeweiligen Landesbehörden abhängt.

Verschärfung beim Medizinalcannabis

Während sich die Anbauvereinigungen etablieren, zieht die Bundesregierung beim medizinischen Cannabis die Zügel wieder an. Anlass ist ein sprunghafter Anstieg der Cannabisblüten-Importe, die sich im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfacht haben, während die tatsächlichen Verordnungen über die gesetzlichen Krankenkassen kaum zunahmen.

Das Bundeskabinett beschloss deshalb am 8. Oktober 2025 eine Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes mit drei zentralen Änderungen. (2)

  • Medizinalcannabis darf künftig nur noch nach einem persönlichen Arztkontakt in der Praxis oder beim Hausbesuch verschrieben werden.
  • Bei Folgerezepten ist mindestens einmal pro vier Quartale ein persönlicher Termin erforderlich, die übrigen Quartale können weiterhin per Telemedizin erfolgen.
  • Der Versandhandel mit Medizinalcannabis wird untersagt, der Apothekenbotendienst bleibt jedoch weiterhin erlaubt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken begründete die Reform mit einem „professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet“ und betonte gleichzeitig, dass die Versorgung tatsächlich erkrankter Patientinnen und Patienten gesichert bleiben solle.

Ob diese Balance in der Praxis gelingt, wird sich erst zeigen, wenn das Gesetz nach der parlamentarischen Beratung endgültig verabschiedet ist.

Fazit

Der Weg zu den heutigen Cannabisgesetzen in Deutschland war lang, von einem internationalen Abkommen 1925 über ein Jahrzehnte währendes Totalverbot bis zur schrittweisen Öffnung für medizinische und private Nutzung.

Die Teillegalisierung 2024 markiert dabei keinen Schlusspunkt, sondern eher eine neue Ausgangslage: Anbauvereinigungen wachsen weiter, während beim medizinischen Cannabis mit der Reform von 2025 gegengesteuert wird. Für Patientinnen und Patienten bleibt die zentrale Kritik bestehen, dass medizinische und private Nutzung rechtlich noch immer nicht sauber genug getrennt sind.

Es ist deshalb wahrscheinlich, dass die Cannabisgesetze in Deutschland auch in den kommenden Jahren weiter nachjustiert werden. Wer sich mit Cannabis beschäftigt, ob als Patientin, Patient oder Mitglied einer Anbauvereinigung, tut daher gut daran, die weitere Entwicklung der Gesetzgebung im Blick zu behalten.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information über die Rechtslage und ersetzt keine individuelle Rechts- oder medizinische Beratung. Fragen zur eigenen Behandlung mit medizinischem Cannabis sollten grundsätzlich mit dem behandelnden ärztlichen Team besprochen werden, Fragen zur aktuellen Rechtslage im Einzelfall mit einer entsprechend spezialisierten Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu den Cannabisgesetzen in Deutschland

5 Fragen

Das Bundeskabinett hat im Oktober 2025 eine Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen: Verschreibungen erfordern künftig einen persönlichen Arztkontakt, Folgerezepte mindestens einmal pro vier Quartale, und der Versandhandel mit Medizinalcannabis wird untersagt.

Stand 2025 sind bundesweit mehr als 400 Anbauvereinigungen genehmigt, bei insgesamt 864 gestellten Anträgen. Die Verteilung ist regional sehr unterschiedlich, mit Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen als Spitzenreitern.

Ja, seit dem 1. April 2024 dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenbedarf privat anbauen. Zuvor war der Eigenanbau nur in medizinischen Ausnahmefällen nach gerichtlicher Genehmigung möglich.

Das KCanG erlaubt Erwachsenen den Besitz kleiner Mengen Cannabis, den privaten Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen sowie den gemeinschaftlichen Anbau über genehmigte Cannabis-Anbauvereinigungen.

Das internationale Cannabisverbot geht auf das Opiumabkommen von 1925 zurück. In Deutschland wurde Cannabis 1972 vollständig verboten, seit 2017 ist medizinisches Cannabis auf Rezept erlaubt und seit dem 1. April 2024 regelt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) auch den privaten Besitz und Anbau.

Autor:in

Chefredakteurin der cannabib

Alle Inhalte von Mila Grün

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